Kanzleigemeinschaft
Rechtsanwälte unter einem Dach, vereinte Kompetenz in Augsburg und Umgebung.
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Gestattungswiderruf einer Grundstücks-Inanspruchnahme trotz jahrelanger Duldung
Auch eine jahrzehntelange Duldung der Inanspruchnahme eines Grundstücks - etwa zur Abwasser Entsorgung - ist widerruflich. Dies musste eine Gemeinde aus dem Landkreis Augsburg einsehen, welche an die Mandanten ein Grundstück verkauft hatte. Als diese eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage auf diesem Grundstück einreichten, stellte sich heraus, dass darüber seit Jahrzehnten ein Abwasserkanal verlief, über den unter anderem die Abwasserentsorgung eines Altenheims erfolgte. Die Aufforderung, den Kanal stillzulegen und zu beseitigen ignorierte die Gemeinde und berief sich auf Verjährung.
Allerdings hatte die Gemeinde dabei nicht bedacht, dass selbst dann, wenn der Beseitigungsanspruch verjährt ist, dies nichts an der Rechtswidrigkeit des Zustands ändert und die Mandanten trotzdem berechtigt ist, selbst die Leitung zu kappen und zu entfernen. Insoweit konnten wir auch auf neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweisen, der 2014 eine Grundsatzentscheidung in diesem Sinne gefällt hatte.
Schließlich ließ sich die Gemeinde überzeugen und hat den Kanal auf ihre eigenen Kosten so verlegt, dass die Inanspruchnahme des Grundstücks der Mandanten nicht mehr notwendig war. Damit konnten diese die durch ihr Grundstück laufende Leitung herausreißen und ihren Garagenbau in Angriff nehmen.
Helmut Müller