Logo Rechtsanwalt KDM Juraexperten Augsburg
Logo Rechtsanwalt KDM Juraexperten Augsburg

Kanzleigemeinschaft

Rechtsanwälte unter einem Dach, vereinte Kompetenz in Augsburg und Umgebung.

Anwälte

In unserer Kanzlei sind zwei Anwälte tätig. Erfahren Sie mehr.

Adresse

Maximilianstr. 14
86150 Augsburg
T: 0821 90 766 30
F: 0821 90 766 55

Aus der Kanzlei | Aktuell 2017/02

Schutz für Anwohner beim Umbau des Hauptbahnhofes in Augsburg durchgesetzt

Ab Mitte September 2016 brachten die Arbeiten im Zusammenhang mit der Untertunnelung des Augsburger Hauptbahnhofs die Nachbarn im Rosenauviertel um den Schlaf.

Obwohl nach dem Planfeststellungsbeschluss, der den Umbau des Hauptbahnhofes zur Mobilitätsdrehscheibe genehmigte, lärmintensive Arbeiten während der Nachtzeit grundsätzlich untersagt waren, setzten sich die Stadtwerke Augsburg als Bauherr unter Hinweis auf eine angebliche Terminnot darüber hinweg. Nacht für Nacht waren schwere Baumaschinen im Einsatz, um Verdichtungs-, Erdbau- und Gleisbauarbeiten durchzuführen. Für die Anwohner war dadurch an eine Nachtruhe nicht zu denken. Allerdings fühlte sich für Ihre Belange niemand zuständig. Sie wurden von der Stadt Augsburg, den Stadtwerken sowie von Bundesbahn und Polizei hingehalten bzw. abgewimmelt.

Schließlich blieb nur noch die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Augsburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Planfeststellungsbehörde (Regierung von Schwaben) zustellen.

In seiner daraufhin erlassenen Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht zwar die nächtlichen Bauarbeiten nicht gänzlich eingestellt, allerdings die Regierung von Schwaben verpflichtet, durch Maßnahmen gegenüber dem Bauherrn sicherzustellen, dass die zwingend in der Nachtzeit durchzuführenden Arbeiten die in einem Wohngebiet zulässigen Lärmgrenzwerte nicht überschreiten. Dies sei durch die Installierung einer entsprechenden Lärmmesseinrichtung nachzuweisen. Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass die im Planfeststellungsbeschluss zum Schutz der Nachbarschaft getroffenen Regelungen durch den Bauherrn missachtet bzw. gar ins Gegenteil verkehrt würden. Die Nachbarn hätten einen Anspruch auf Einhaltung der Schutzauflagen und auf behördliches Einschreiten gegen den Bauherrn (Bayer. Verwaltungsgericht Augsburg, Au 6 E 16.1606, Beschluss vom 22.11.2016).

Aufgrund dieser Einstweiligen Anordnung wurde die Regierung von Schwaben tätig und hielt die Bauherrin zur Beachtung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses an, so dass die Nachbarn wieder Schlaf finden konnten.

Da der Umbau des Hauptbahnhofes Augsburg noch mehrere Jahre dauern wird, ist die Entscheidung wegweisend für den künftigen Schutz der Anwohner vor unzumutbarem Baulärm.

Helmut Müller

zurück zum Seitenanfang