Kanzleigemeinschaft
Rechtsanwälte unter einem Dach, vereinte Kompetenz in Augsburg und Umgebung.
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Fachbeitrag: Der wiederkehrende Straßenbaubeitrag - WKB - Ausweg oder Sackgasse?
Zur Ausgangslage:
Häufig wird der Bauunterhalt einer einmal errichteten Erschließungsstraße (wofür die Grundeigentümer den entsprechenden Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch bezahlt haben) vernachlässigt, so dass die Straßen schadhaft werden, was am meisten die unmittelbaren Anlieger stört. Aber da für die Ausbaumaßnahme Beiträge zu errichten sind, ist damit für die Anlieger eine erhebliche finanzielle Belastung verbunden. Für alle Ausbau- und Verbesserungsmaßnahmen stellt sich die Frage, nach der Art der Finanzierung der Baumaßnahme. Nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes sollen die Gemeinden und Städte in Bayern den dafür anfallenden Investitionsaufwand in Form von Beiträgen auf die Grundstückseigentümer umlegen.
Mit der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Regelung des Art. 5 b KAG ist in Bayern die Möglichkeit geschaffen worden, anstelle der Erhebung einmaliger Beiträge für den jährlichen Investitionsaufwand zur Erneuerung und Verbesserung von Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge (WKB) auf die beitragspflichtigen Grundstücke zu verteilen.
Ermittlung des Beitragssatzes:
Beim Einmalbeitrag wird der umlagefähige Investitionsaufwand einer konkreten Maßnahme nach Maßgabe der Straßenausbaubeitragssatzung auf die Anlieger verteilt. Beim WBK kann die Kommune den Beitragssatz jährlich oder aber bis zu fünf Jahren als Durchschnittssatz ermitteln
Wesentliche Unterschiede zwischen wiederkehrendem Beitrag und Einmalbeitrag
Beim WKB bildet das gesamte Straßennetz eines Ortes oder einer bestimmten Abrechnungseinheit die öffentliche Einrichtung. Damit bilden sämtliche Eigentümer innerhalb der Gemeinde eine Solidargemeinschaft und werden zu sog. WKB herangezogen, wenn irgendwo im Gemeindegebiet bzw. der Abrechnungseinheit eine Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Der Gemeindeanteil ist dabei für alle Straßen gleich hoch. Eine Heranziehung erfolgt grundsätzlich jährlich für die durchgeführten Maßnahmen.
Beim Einmalbeitrag wird gegenüber dem Anlieger nur „seine“ Verkehrsanlage abgerechnet. Damit soll der individuelle Vorteil des Anlegers durch die verbesserte Anliegerstraße ausgeglichen werden. Sein Grundstück erfährt dadurch eine Aufwertung
Für die Anlieger entsteht ein einmaliger aber im Verhältnis zur wiederkehrenden Beiträgen relativ hoher Einmalbetrag, der jedoch nur in großen Zeitabständen (mehr als 20 Jahre) fällig wird und von der Gemeinde auch durch Vorauszahlungsbescheide bzw. die Gewährung von Ratenzahlung oder einer Verrentung bis zu zehn Jahren verteilt werden kann.
Vor- und Nachteile von WKB
Vorteile: Die finanziellen Belastungen des Straßenausbaus werden gleichmäßiger auf alle Beitragspflichtigen verteilt, es werden hohe einmalige Belastungen für Anlieger vermieden. Die Kommune kann für sich vorausschauender planen sich und ein Konzept zur Straßenerneuerung geben, da sie eine weitgehend finanzielle Planungssicherheit hat.
Nachteile: Zahlungspflichtig sind auch die Eigentümer, deren Anliegerstraße nicht ausgebaut wird. Anlieger an klassifizierten Straßen zahlen den gleichen Beitrag wie Anlieger an Gemeindestraßen. Die Gefahr der Intransparenz, insbesondere, dass nicht beitragsfähiger Aufwand über die wiederkehrenden Beiträge abgerechnet wird, ist gegeben. Grundstückseigentümer, bei denen in absehbarer Zeit nicht mit Straßenausbaumaßnahmen zu rechnen ist, akzeptieren die Beitragsverpflichtung ungern bzw. fordern massiv den Ausbau auch ihrer Anliegerstraße auf Kosten aller Grundstückseigentümer
Fazit
Ob die Einführung von WKB für eine Gemeinde sinnvoll ist, kann nicht pauschal gesagt werden, sondern sollte unter Berücksichtigung von deren Ausbauplanung und nach eingehender Bürgerbeteiligung entschieden werden. Unsere Kanzlei bietet sowohl für betroffene Anlieger als auch für Kommunen hierzu Informationsveranstaltungen an.
Helmut Müller