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Rechtsanwälte unter einem Dach, vereinte Kompetenz in Augsburg und Umgebung.
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Entsorgung von Styropor wird einfacher
Am 07.07.2017 stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zu, durch welche die Entsorgung von Styropordämmplatten wieder einfacher und preisgünstiger wird.
Allen voran werden durch diese Neuregelung Wärmedämmplatten mit dem Brandschutzmittel HBCD nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft. Eine Sondergenehmigung für die Entsorgung ist damit nicht mehr erforderlich.
Zu beachten ist lediglich, dass derartige Wärmedämmplatten getrennt zu sammeln sind und nicht mit anderem Bauschutt vermischt werden dürfen.
Die neue Verordnung ist derzeit noch nicht in Kraft, soll allerdings einen Monat nach ihrer im Juli 2017 erfolgten Verkündung in Kraft treten.