Logo Rechtsanwalt KDM Juraexperten Augsburg
Logo Rechtsanwalt KDM Juraexperten Augsburg

Kanzleigemeinschaft

Rechtsanwälte unter einem Dach, vereinte Kompetenz in Augsburg und Umgebung.

Anwälte

In unserer Kanzlei sind zwei Anwälte tätig. Erfahren Sie mehr.

Adresse

Maximilianstr. 14
86150 Augsburg
T: 0821 90 766 30
F: 0821 90 766 55

Aktuell 2017/10

Neues Bauvertragsrecht: Architekten – und Ingenieurvertrag zukünftig als eigener Vertragstypus

Nachdem die rechtlichen Rahmenbedingungen des Architekten – und Ingenieurvertrages bisher ausschließlich durch die Rechtsprechung vorgegeben waren, erhält dieser Vertragstyp im neuen Bauvertragsrecht erstmals eine gesetzliche Grundlage im BGB.

In §§ 650 o - 650 s BGB werden zukünftig spezielle Regelungen zu diesem komplexen Themengebiet zu finden sein.

Interessanterweise sieht der Gesetzgeber entgegen der bisherigen Rechtsprechung den Architekten – und Ingenieurvertrag nicht mehr als Werkvertrag, sondern nur als werkvertragsähnlichen Vertrag an. Dies ergibt sich bereits aus der Systematik des neuen Bauvertragsrechts.

Und auch sonst ist einiges neu:

So ist mit der sog. Zielfindungsphase der Pflichtenkreis der Architekten und Ingenieure erweitert worden. Der Unternehmer hat nach § 650 p BGB in dieser neuen Phase eine Planungsgrundlage zur Ermittlung von Planungs – und Überwachungszielen zu erstellen, soweit diese noch nicht feststehen.

Am Ende der Zielfindungsphase legt der Architekt dann die von ihm erstellte Planungsgrundlage und eine Kostenschätzung vor. Ist der Besteller hiermit nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit zur Kündigung des Architektenvertrages (§ 650 r BGB). Dem Besteller wird also ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Neu ist auch das Recht des Architekten zur Teilabnahme (§ 650 s BGB). Nach Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmers kann der Architekt auch die Abnahme der seinerseits bis dahin erbrachten Leistungen verlangen, was für die Frage der Verjährung von Gewährleistungsrechten von entscheidender Bedeutung sein kann.

Näheres zum neuen Bauvertragsrecht und auch zu den Neuerungen in Bezug auf den Architekten – und Ingenieurvertrag erfahren Sie in einem unserer Seminare am 27.10.2017 oder 24.11.2017. Bei Interesse können Sie sich gerne bei uns melden, wobei nur noch wenige Seminarplätze frei sind.

zurück zum Seitenanfang