Kanzleigemeinschaft
Rechtsanwälte unter einem Dach, vereinte Kompetenz in Augsburg und Umgebung.
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Aus dem Maklerrecht: Die Reservierungsgebühr des Maklers
Makler können in Reservierungsverträgen eine Reservierungsgebühr vereinbaren ohne Gefahr zu laufen, dass eine solche Klausel einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle zum Opfer fällt. In reinen Reservierungsverträgen liegt dann nämlich eine sog. Hautpreisabrede vor, auf die die AGB-rechtlichen Vorschriften zur Inhaltskontrolle keine Anwendung finden.
Kammergericht Berlin, Urt. v. 19.10.2017 - 23 U 154/16