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Rechtsanwälte unter einem Dach, vereinte Kompetenz in Augsburg und Umgebung.
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Aus dem WEG-Recht: Die Nichtigkeit des Verwaltervertrags wegen vieler unwirksamer Klauseln
Ein Beschluss über den Abschluss eines Verwaltervertrags ist insgesamt ungültig, wenn der Vertrags zahlreiche Klauseln enthält, die wesentliche unwirksame Vertragsteile betreffen. Dies hat ebenfalls die Ungültigkeitserklärung des auf der in derselben Versammlung gefassten Beschlusses über die Verwalterbestellung zur Folge. Grund dafür ist, dass der Beschluss über die Bestellung des Verwalters und der über den Abschluss des Verwaltervertrags als einheitliches Rechtsgeschäft i.S.d. § 139 BGB miteinander verknüpft sind.
LG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.09.2017 - 2-13 S 49/16