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Rechtsanwälte unter einem Dach, vereinte Kompetenz in Augsburg und Umgebung.
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Aus dem Bauvertragsrecht: Erstattungsfähige Nachtragsbearbeitung beim VOB/B-Vertrag
Vor allem bei größeren Bauvorhaben kann der Aufwand, den das bauausführende Unternehmen im Rahmen der Nachtragsbearbeitung zu leisten hat (sog. Nachtragsbearbeitungskosten), erheblich sein. Diese Kosten sind grundsätzlich nicht durch den Gemeinkostenzuschlag der Auftragskalkulation des Nachtrags oder die AGKs abgegolten. Das Landgericht Schwerin behandelt die erhöhten Kosten der Bauleitung für die Nachtragsbearbeitung als Quasi-Einzelkosten der Teilleistung der Nachtragsleistung und sieht sie deshalb als erstattungsfähig an.
IBR 2017, 609 - LG Schwerin, Urt. v. 28.06.2017 - 3 O 162/16