Kanzleigemeinschaft
Rechtsanwälte unter einem Dach, vereinte Kompetenz in Augsburg und Umgebung.
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Schutz vor Mietnomaden?
Vor Mietnomaden graust es jedem Vermieter. Eine verwüstete Wohnung voller Müll und ein hoher finanzieller Schaden beim Vermieter ist das, was Mietnomaden regelmäßig zurücklassen. Doch was können Vermieter dagegen tun? Ein Allheilmittel zur Abwehr von Mietnomaden gibt es zwar nicht, doch auf einige Instrumentarien kann der Vermieter als „Abwehrmittel“ zugreifen. Dazu gehören die Mieterselbstauskunft, die SCHUFA-Auskunft, das Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Sicherungsmittel sowie die sogenannte Vorvermieterbescheinigung. Professionellen Mietnomaden gelingt es manchmal trotzdem, die Mietwohnung des Vermieters zu belagern. Ist dies der Fall, gilt es so schnell wie möglich zu reagieren und die Räumung gerichtlich durchzusetzen, da der finanzielle Verlust schnell erhebliche Ausmaße annehmen kann. Dabei gilt es, die Spitzfindigkeiten des Miet- und Verfahrensrechts zu beachten.
Bereits ein ausführliches Formular zur Mieterselbstauskunft kann die Spreu vom Weizen trennen, denn wenn die vom Vermieter gewünschten Antworten nicht gegeben werden, führt dies im Regelfall dazu, dass der Mieter aus dem Rennen um die Wohnung ausscheidet. Wichtige Informationen, die mit der Mieterselbstauskunft eingeholt werden können und sollten, betreffen Punkte wie Anzahl der Personen, die einziehen sollen, laufende Insolvenzverfahren, Räumungsurteile gegen den Mieter in den letzten Jahren, Beruf/Arbeitgeber, Gehaltsabrechnungen. Zu beachten ist aber, dass wegen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht alle Fragen zulässig sind.
Auch die Vermietervorbescheinigung kann ein probates Mittel darstellen, um sich über die Seriosität des Miet-Anwärters zu informieren. Mit einer solchen Bescheinigung bestätigt der vorherige Vermieter, dass der Interessent stets pünktlich seine Miete gezahlt hat und dass keine Mietschulden aufgelaufen sind. Zwar haben Mieter keinen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Bescheinigung, allerdings wird ein Vermieter, der mit seinem Mieter keine Probleme hatte, für gewöhnlich bereit sein, eine solche Bestätigung auszustellen.