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Aktuell 2019/12

Der Wohnungsgipfel der Bayerischen Staatsregierung

Die Themen „Wohnungsnot“, „Bezahlbarkeit des Wohnens“ und „Klimaschutz“ sind aktueller denn je. Genau deshalb strebt die bayerische Staatsregierung eine umfassende Reform des Baurechts an. Die gesetzgeberische Entwicklung wird daher gerade aus baurechtlicher Sicht mit Spannung verfolgt. Der Wohnungsgipfel der bayerischen Staatsregierung und der kommunalen Spitzenverbände am 11.09.2019 gab einen Ausblick auf die Inhalte der geplanten Änderungen.

Bezogen auf das Baurecht sind einige Veränderungen zu erwarten. Hierzu soll die Reform vor allem folgende Punkte enthalten:

  • Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens durch Digitalisierung und Einführung einer Typengenehmigung
  • Erleichterungen bei Nutzungsänderungen und beim Ersatz von Bestandsgebäuden
  • Vereinfachungen bei Dachgeschoßausbauten
  • Erleichterungen bei Bauen mit Holz (z.B. der Bau von Hochhäusern)

Angekündigt wurde ferner, dass auch das Mietrecht verschärft werden solle. Dies z.B. durch klareres Vorgehen gegen Mietwucher, die leichtere Beanstandung von überhöhten Mieten oder eine (befristete) Mieterhöhungssperre beim Kauf einer Wohnung bzw. eines Hauses.

Es bleibt abzuwarten, ob und wie diese gesetzgeberischen Innovationen umgesetzt werden und welche Auswirkungen sich dadurch in der Praxis zeigen.

Wir werden weiter berichten.

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