Kanzleigemeinschaft
Rechtsanwälte unter einem Dach, vereinte Kompetenz in Augsburg und Umgebung.
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Der Wohnungsgipfel der Bayerischen Staatsregierung
Die Themen „Wohnungsnot“, „Bezahlbarkeit des Wohnens“ und „Klimaschutz“ sind aktueller denn je. Genau deshalb strebt die bayerische Staatsregierung eine umfassende Reform des Baurechts an. Die gesetzgeberische Entwicklung wird daher gerade aus baurechtlicher Sicht mit Spannung verfolgt. Der Wohnungsgipfel der bayerischen Staatsregierung und der kommunalen Spitzenverbände am 11.09.2019 gab einen Ausblick auf die Inhalte der geplanten Änderungen.
Bezogen auf das Baurecht sind einige Veränderungen zu erwarten. Hierzu soll die Reform vor allem folgende Punkte enthalten:
Angekündigt wurde ferner, dass auch das Mietrecht verschärft werden solle. Dies z.B. durch klareres Vorgehen gegen Mietwucher, die leichtere Beanstandung von überhöhten Mieten oder eine (befristete) Mieterhöhungssperre beim Kauf einer Wohnung bzw. eines Hauses.
Es bleibt abzuwarten, ob und wie diese gesetzgeberischen Innovationen umgesetzt werden und welche Auswirkungen sich dadurch in der Praxis zeigen.
Wir werden weiter berichten.