Kanzleigemeinschaft
Rechtsanwälte unter einem Dach, vereinte Kompetenz in Augsburg und Umgebung.
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In unserer Kanzlei sind zwei Anwälte tätig. Erfahren Sie mehr.
Rückblick 2023, Ausblick 2024
Das Jahr 2023 hat im Bereich des Privaten Bau- und Architektenrechts insbesondere der BGH geprägt: Mit Grundsatzurteil vom 16.03.2023 hat der Gerichtshof entschieden, dass die Einzelgewerksvergabe keinen Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i I BGB darstellt. Hiermit besteht nunmehr Rechtssicherheit in Bezug auf eine der strittigsten Fragen des neuen Bauvertragsrechts. Weiter hat der BGH seine „Demontage“ der VOB/B fortgesetzt: Das mangelbedingte Kündigungsrecht des § 4 VII VOB/B ist unwirksam.
Im Jahr 2024 wird sich dieser Trend aller Voraussicht nach fortsetzen: Zu erwarten sind weitere Entscheidungen zum neuen Bauvertragsrecht, die zur Rechtssicherheit beitragen. Auf der anderen Seite ist davon auszugehen, dass der BGH weitere Bestimmungen der VOB/B im Wege der Inhaltskontrolle kippen wird. Angesichts dessen ist höchste Vorsicht bei der formularmäßigen Vereinbarung der VOB/B geboten. Gerne stehen wir Ihnen hierzu umfassend beratend zu Seite und bringen Ihr Vertragswesen auf den neusten Stand.
Weiter möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zum 01.01.2024 das MoPeG – die Jahrhundertreform des Personengesellschaftsrechts – in Kraft tritt. Das Gesetz soll das Personengesellschaftsrecht an die heutigen Bedürfnisse anpassen. Im Kern kodifiziert der Gesetzgeber die in Rechtsprechung und Literatur über hundert Jahre herausgebildeten Grundsätze und Entscheidungen. Auch hierzu stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Ihr Kanzleiteam der KDM