Logo Rechtsanwalt KDM Juraexperten Augsburg
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Kanzleigemeinschaft

Rechtsanwälte unter einem Dach, vereinte Kompetenz in Augsburg und Umgebung.

Anwälte

In unserer Kanzlei sind zwei Anwälte tätig. Erfahren Sie mehr.

Adresse

Maximilianstr. 14
86150 Augsburg
T: 0821 90 766 30
F: 0821 90 766 55

Aktuell 2024/12

Rückblick 2024, Ausblick 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir als Kanzleiteam der KDM Juraexperten wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. Wir danken Ihnen auf diesem Weg für die angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit sowie Ihr Vertrauen im Jahr 2024. Für das Jahr 2025 wünschen wir Ihnen ein Erfolgsjahr, das insbesondere von privaten und beruflichen Erfolgen geprägt ist. Getreu unserem Motto „Gemeinsam mehr erreichen“ freuen wir uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit im neuen Jahr.

Das Jahr 2024 hat im Bereich des Privaten Bau- und Architektenrechts insbesondere der BGH geprägt: Mit Grundsatzurteil vom 15.02.2024 hat der Gerichtshof entschieden, dass eine formularmäßige Vertragsstrafenregelung in einem Einheitspreisvertrag unwirksam ist, wenn sie starr an die vorläufige Auftragssumme anknüpft, obgleich die finale Auftragssumme aufgrund von Mindermengen deutlich hinter der ursprünglich vereinbarten Auftragssumme zurückbleiben kann. Da sich hierbei um eine Regelung handelt, die bis dato in zahlreichen Vertragsmustern zu finden war, besteht insoweit akuter Handlungsbedarf. Gern stehen wir Ihnen hierbei beratend zur Seite.

Im Jahr 2025 wird sich dieser Trend aller Voraussicht nach fortsetzen: Zu erwarten sind weitere Entscheidungen zum neuen Bauvertragsrecht, die zur Rechtssicherheit beitragen. Auf der anderen Seite ist davon auszugehen, dass der BGH weitere Bestimmungen der VOB/B im Wege der Inhaltskontrolle kippen wird. Angesichts dessen ist höchste Vorsicht bei der formularmäßigen Vereinbarung der VOB/B geboten. Gerne stehen wir Ihnen hierzu umfassend beratend zu Seite und bringen Ihr Vertragswesen auf den neusten Stand.

Ihr Kanzleiteam der KDM

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