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Kanzleigemeinschaft

Rechtsanwälte unter einem Dach, vereinte Kompetenz in Augsburg und Umgebung.

Anwälte

In unserer Kanzlei sind zwei
Anwälte tätig. Erfahren Sie mehr.

Adresse

Maximilianstr. 14
86150 Augsburg
T: 0821 90 766 30
F: 0821 90 766 55

Kanzleigemeinschaft

KDM Juraexperten ist eine Rechtsanwaltskanzlei, in der sich spezialisierte Anwälte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen geschlossen haben.

Wir bieten unseren Mandanten eine hochwertige Rechtsberatung und eine professionelle Interessenvertretung an. Dazu gehört, dass wir den Blick auf das Wesentliche konzentrieren und die Wege zum gemeinsamen Erfolg transparent machen. Unsere persönliche Unabhängigkeit gewährleistet, dass wir unsere Entscheidungen ausschließlich am Interesse der Mandanten ausrichten. Deren Vertrauen in unsere Arbeit ist uns wichtig.

Die Arbeitsschwerpunkte von KDM Juraexperten liegen auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts, des öffentlichen Bau-, Gewerbe- und Wirtschaftsrechts, des Miet- und Leasingrechts, des Familien- und Erbrechts sowie des Verkehrsrechts.

Gemeinsam lässt sich viel erreichen. Fordern Sie uns!

Anwälte

Norbert Krix - Rechtsanwalt KDM Juraexperten Augsburg
Werner Deeg - Rechtsanwalt KDM Juraexperten Augsburg

Werner Deeg

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Aktuelles aus dem Recht und der Kanzlei

Rückblick 2023, Ausblick 2024

Das Jahr 2023 hat im Bereich des Privaten Bau- und Architektenrechts insbesondere der BGH geprägt.

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Erhöhung der Kinderunterhaltssätze sowie des staatlichen Kindergelds

Alle Jahre wieder erfolgt eine Erhöhung der Kindesunterhaltssätze sowie des staatlichen Kindergeldes. Ab 01.01.2024 gelten grundsätzlich die neuen Sätze.

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BGH: Mängelbedingtes Kündigungsrecht gem. § 4 VII VOB/B unwirksam

Der VII. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 19.01.2023 entschieden, dass das mängelbedingte Kündigungsrecht gem. § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B (2002) in Verbindung mit § 8 Nr. 3 I 1 VOB/B (2002) unwirksam ist. Das Urteil ist zwar zur VOB/B 2002 ergan-gen, jedoch auf die geltende Fassung der VOB/B übertragbar.

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Privates Baurecht: Einzelgewerksvergabe kein Verbraucherbauvertrag (Priorisiert)

Der VII. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 16.03.2023 entschieden, dass es sich bei einem Vertrag über ein einzelnes Gewerk eines Neubaus um keinen Verbraucherbauvertrag handelt. Der Gerichtshof hat hiermit eine der am kontroversesten diskutierten Rechtsfragen des neuen Bauvertragsrechts entschieden. Den vorliegenden Beitrag (1) beginnen wir mit einem Problemaufriss, (2) gehen anschließend auf das Urteil des BGH ein und (3) ordnen es abschließend für Sie ein.

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Grundsatzurteil des BGH zum Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Verkehr

Der VII. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 06.10.2022 entschieden, dass eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr grundsätzlich in dem Zeitpunkt zugeht, in dem sie innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung steht.

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Erhöhung der Kinderunterhaltssätze sowie des staatlichen Kindergelds

Alle Jahre wieder erfolgt eine Erhöhung der Kindesunterhaltssätze sowie des staatlichen Kindergeldes. Ab 01.01.2023 gelten grundsätzlich die neuen Sätze.

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Online-Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung

Darf eine Wohnungseigentümerversammlung komplett online stattfinden? Muss eine Online-Teilnahme ermöglicht werden? Wie werden datenschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt? Der vorliegende Beitrag soll Klarheit verschaffen und (hoffentlich) Angst nehmen.

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Architektenrecht: Weiterhin Mindestsatzklagen NACH HOAI 2013 möglich!

Der EuGH hat mit Urteil vom 18.01.2022 entscheiden, dass das Europarecht HOAI-Mindestsatzklagen nach der HOAI 2013 nicht entgegensetzt. Dieses Vorabentscheidungsverfahren beruht auf einer Vorlage des BGH in einer solchen Mindestsatzklage.

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Verbraucherrecht: Verbrauchereigenschaft

Das Verbraucherrecht gewinnt in unserer täglichen Mandatsarbeit im privaten Bau- und Architektenrecht immer stärker an Bedeutung. Zu nennen ist hier vor allem das Widerrufsrecht.

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Verbraucherrecht: Wertersatzpflicht aus § 357 VIII BGB

Nachdem wir im ersten Beitrag unserer neuen Reihe zum Verbraucherrecht den Begriff des Verbrauchers im Sinne von § 13 BGB beleuchtet haben, liegt der Fokus dieses Beitrags auf den möglichen Konsequenzen, die das Unterlassen einer Widerrufsbelehrung nach sich ziehen kann.

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Erhöhung der Kinderunterhaltssätze sowie des staatlichen Kindergelds

Alle Jahre wieder erfolgt eine Erhöhung der Kindesunterhaltssätze sowie des staatlichen Kindergeldes. Ab 01.01.2022 gelten grundsätzlich die neuen Sätze gemäß folgender Tabelle.

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Reform des Kaufrechts

Der Bundestag hat am 25.06.2021 das „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ beschlossen, welches am 01.01.2022 in Kraft tritt. Es dient der Umsetzung der europäischen Warenkaufrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771), die wiederum die europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (Richtlinie 1999/44/EG) ablöst.

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Immobilienrecht: Weiterhin fiktiver Mängelbeseitigungsanspruch im Kaufrecht!

Der V. Zivilsenat hat mit Urteil vom 12.03.2021 entschieden, dass im Kaufrecht fiktive Mängelbeseitigungskosten möglich sind, wobei die Umsatzsteuer in diesem Fall unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 249 II 2 BGB nicht ersetzt wird.

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Erhöhung der Kinderunterhaltssätze sowie des staatlichen Kindergelds

Alle Jahre wieder erfolgt eine Erhöhung der Kindesunterhaltssätze sowie des staatlichen Kindergeldes. Ab 01.01.2021 gelten grundsätzlich die neuen Sätze gemäß folgender Tabelle.

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Am 01.12.2020 ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), welches das WEG in wesentlichen Teilen reformiert, in Kraft getreten. Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen.

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Immobilienrecht: Weiterhin kein fiktiver Mängelbeseitigungsanspruch im Werkvertragsrecht â€" im Kaufrecht (wohl) dagegen schon!

Der VII. Zivilsenat hat mit Beschluss vom 08.10.2020 seine Rechtsaufassung aus 2018 bestätigt: Im Werkvertragsrecht gibt es weiterhin keinen fiktiven Mängelbeseitigungsanspruch! Dies geht auf ein Urteil des VII. Zivilsenats vom 22.02.2018, welches wir bereits 2018 im Einzelnen besprochen hatten, zurück.

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Die Europarechtswidrigkeit der HOAI und ihre Folgen

Am 04.07.2019 gab es den Paukenschlag aus Luxemburg: Der EuGH sieht in den Regelungen der HOAI über die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze einen Verstoß gegen Europarecht, genauer gesagt gegen die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG. Was diese einschneidende Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts für diejenigen bedeutet, die tagein tagaus mit dem Preisrecht der HOAI umzugehen haben, wird nun in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert.

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Grundsatzurteil zur Preisfortschreibung beim VOB/B-Einheitspreisvertrag

Der Preis einer Bauleistung hängt unter anderem maßgeblich davon ab, welche Mengen der Auftragnehmer auszuführen hat. Wird die Menge, die ursprünglich der Kalkulation zugrunde gelegt wurde, später überschritten, sieht die VOB/B vor, dass ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren ist. Bislang galt in der Baubranche hierzu die plakative Aussage „Schlechter Preis bleibt schlechter Preis und guter Preis bleibt guter Preis“, denn trotz Mengenüberschreitung war der Auftragnehmer an die ursprüngliche - gute oder auch schlechte - Kalkulation gebunden. Damit ist jetzt Schluss. Der BGH setzt entgegen dem Wortlaut der VOB/B andere Maßstäbe an die Preisfortschreibung.

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Der Wohnungsgipfel der bayerischen Staatsregierung

Die Wohnungsnot hat zwischenzeitlich auch Bayern erreicht, insbesondere die Ballungszentren. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, wird immer schwieriger. Unter anderem aus diesem Grund soll das bayerische Baurecht umfassend reformiert werden. Die Maßnahmen, die Besserung und Erleichterung bringen sollen, wurden am 11.09.2019 in München beim Wohnungsgipfel von der Bayerischen Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbände vorgestellt.

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Der Anwendungsbereich des beschleunigten Bauleitverfahrens für Außenbereichsflächen

§ 13b BauGB ermöglicht es Gemeinden, Bebauungspläne für im Außenbereich liegende Flächen mit einer Grundfläche von weniger als 1 ha im beschleunigten Verfahren - also ohne Umweltprüfung/Umweltbericht - aufzustellen, wenn dadurch die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet wird und sich das Baugebiet an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

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Auftragnehmer aufgepasst: Achtung vor der Übernahme der Planungsverantwortung

„Drum prüfe, wer sich vertraglich bindet“ â€" Das hätte sich auch der Auftragnehmer zu Herzen nehmen sollen, der bei der europaweiten Ausschreibung betreffend den Bau der Bundesautonbahn A8 zwischen Günzburg und Augsburg teilnahm und diese letztlich gewonnen hat.

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Die Mietzinszahlungsverpflichtung des Auftraggebers beim nicht aufgestellten Gerüst

Das Baugerüst ist nahezu bei jedem Bauvorhaben von essentieller Bedeutung. Ohne das Gerüst sind weder Maurer-, Verputz-, Maler- oder andere Fassadenarbeiten vorstellbar. Neben der praktischen Bedeutung des reinen Gerüstbauvertrags ist auch dessen rechtliche Einordnung von einschneidender Relevanz. Dieser Aufsatz beschäftigt sich gezielt mit der davon abhängigen Fragestellung, ob der der mit einem selbständigen Gerüstbauvertrag beauftragte Unternehmer vom Auftraggeber auch dann den vereinbarten Mietzins bzw. die Vorhaltekosten verlangen kann, wenn er das Gerüst wegen in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Gründen noch nicht aufgestellt hat.

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Unliebsames Nachbarbauvorhaben â€" was tun?

Wenn der Nachbar baut, kann dies schnell mit unliebsamen Nachteilen für das eigene Grundstück verbunden sein. Gerade wenn das Bauvorhaben des Nachbarn als zu groß, zu nah an der Grundstücksgrenze oder auch optisch störend empfunden wird, stellt sich für viele Grundstückseigentümer die Frage, ob und wenn ja wie sie ein solches Nachbarbauvorhaben verhindern können.

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Immobilienrecht: (Wohl) Auch im Kaufrecht gibt es keine Schadensberechnung nach den fiktiven Mangelbeseitigungskosten mehr!

Mit seinem Grundsatzurteil vom 22.02.2018 gab der unter anderem für das private Baurecht zuständige siebte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine jahrelange Rechtsprechung zur Berechnung des Schadensersatzanspruchs des Auftraggebers bei Mängeln, die nicht beseitigt werden, auf. Bis dahin konnte der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung nach den gutachterlich festgestellten, fiktiven Mangelbeseitigungskosten verlangen.

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Das Verbot gegen Schwarzarbeit gilt auch für den Architekten!

Schwarzgeldabreden kommen am Bau immer wieder vor - trotz der für beide daran beteiligten Parteien durchweg negativen Rechtsfolgen: Der Auftragnehmer verliert jegliche Ansprüche auf Bezahlung seiner Leistung und der Auftraggeber hat keinerlei Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer. Der Vertrag ist wegen des Verstoßes gegen das gesetzliche Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nichtig!

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BIM â€" Building Information Modeling

In der gegenwärtigen zukunftsorientierten Bauwirtschaft ist der Begriff des Building Information Modeling (BIM) so aktuell wie kein anderer. Aber was genau steckt hinter diesem Begriff?

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2019 â€" ein vor allem auf dem Gebiet des Baurechts spannendes Jahr!

Für das Jahr 2018 bedanken wir uns an dieser Stelle noch bei all unseren Mandanten für die angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit. Für das Jahr 2019 wünschen wir Ihnen, dass auch dieses Jahr wieder ein Erfolgsjahr wird. Denn auch 2019 wartet mit zahlreichen Herausforderungen gerade auf dem Gebiet des Baurechts.

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Privates Baurecht: Die Einstellung der Arbeiten will gut überlegt sein!

Die Einstellung der Arbeiten auf der Baustelle ist für den Auftragnehmer ein zweischneidiges Schwert. Zum einen kann es ein empfindliches Druckmittel gegenüber dem Bauherrn darstellen, denn gerade auf (Groß-)Baustellen trifft das Sprichwort „Zeit ist Geld“ den Nagel auf den Kopf.

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Privates Baurecht: Zusätzliche Vergütung auch bei unterbliebener Ankündigung des Auftragnehmers

Es gehört zum kleinen VOB/-B-Einmaleins, dass der Auftragnehmer, wenn er für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen eine Vergütung mit Erfolg geltend machen will, dem Auftraggeber den Anspruch vor Ausführung der Leistung ankündigen muss, § 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B. Andernfalls steht ihm grundsätzlich keine Nachtragsvergütung zu.

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Privates Baurecht: Widerrufsrecht für Verbraucher gilt auch für Werkverträge!

Jetzt ist es „amtlich“: Dem Verbraucher kann zukünftig auch bei einem Werkvertrag u.U. ein Widerrufsrecht zustehen. Das gilt zumindest dann, wenn der Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers (z.B. direkt auf der Baustelle) oder per Fernkommunikationsmittel (z.B. per E-Mail) erfolgt.

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Vergütung auch ohne Auftrag

Erbringt der Auftragnehmer für den Bauherrn Leistungen, zu denen er weder wirksam beauftragt noch in anderer Weise verpflichtet war, kann er dafür unter gewissen Voraussetzungen trotzdem eine Vergütung fordern. Nach den Vorschriften über die sog. Geschäftsführung ohne Auftrag kann ein Auftragnehmer Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn die von ihm erbrachten Leistungen dem Interesse und dem mutmaßlichen Willen des Bauherrn entsprechen. Zwar ist es stets eine Einzelfallentscheidung, ob auftragslos erbrachte Leistungen im Interesse des Bauherrn sind. Das OLG Karlsruhe bejaht diese Voraussetzung jedenfalls dann, wenn die Geschäftsbesorgung (also die Leistung des Auftragnehmers) für den Bauherrn nützlich - im Ergebnis somit sachlich vorteilhaft - ist. In diesem Fall steht dem Auftraggeber, wenn die ohne Auftrag erbrachten Leistungen zu seinem Gewerbe gehören, ein Anspruch auf Zahlung der üblichen Vergütung zu. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Aushubmaterial mangels Lagermöglichkeit im Baustellenbereich nur außerhalb des Baugrundstücks zwischengelagert werden kann.

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Hände weg von Schwarzarbeit

Bezahlt der Bauherr den ausführenden Bauunternehmer bewusst „schwarz“ um Kosten zu sparen, schneidet er sich sprichwörtlich oft „ins eigene Fleisch“. Denn nach geltender Rechtspre-chung des BGH kann er in einem solchen Falle keine Gewährleistungsrechte geltend machen, auch wenn der Bauunternehmer mangelhaft arbeitet (so z.B. BGH, NJW 2013, 3167). Noch weiter geht nun sogar das Landgericht Bonn in seinem Urteil vom 08.03.2018 (Az.: 18 O 250/13): Stehen dem Bauherrn gegen den ausführenden Bauunternehmer wegen einer getroffenen Schwarzgeldabrede keine Gewährleistungsrechte zu, entfällt nach Auffassung des Landgerichts Bonn auch die Haftung des Architekten wegen einer Verletzung seiner Bauaufsicht. Zwar ist fraglich, ob diese Rechtsauffassung des Landgerichts Bonn auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt wird. Jedoch muss für jeden Bauherrn klar sein, dass er im Falle einer Schwarzgeldabrede Gefahr läuft, das alleinige Mängelrisiko zu tragen und zwar sowohl im Verhältnis zum ausführenden Unternehmer, als auch â€" so das Landgericht Bonn â€" im Verhältnis zum aufsichtsführenden Architekten. Im schlimmsten Falle bleibt der Bauherr folglich auf sämtlichen Mängelbeseitigungskosten sitzen. Daher gilt: Hände weg von jeglicher Schwarzgeldabrede!

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Schutz vor Mietnomaden?

Vor Mietnomaden graust es jedem Vermieter. Eine verwüstete Wohnung voller Müll und ein hoher finanzieller Schaden beim Vermieter ist das, was Mietnomaden regelmäßig zurücklassen. Doch was können Vermieter dagegen tun? Ein Allheilmittel zur Abwehr von Mietnomaden gibt es zwar nicht, doch auf einige Instrumentarien kann der Vermieter als „Abwehrmittel“ zugreifen. Dazu gehören die Mieterselbstauskunft, die SCHUFA-Auskunft, das Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Sicherungsmittel sowie die sogenannte Vorvermieterbescheinigung. Professionellen Mietnomaden gelingt es manchmal trotzdem, die Mietwohnung des Vermieters zu belagern. Ist dies der Fall, gilt es so schnell wie möglich zu reagieren und die Räumung gerichtlich durchzusetzen, da der finanzielle Verlust schnell erhebliche Ausmaße annehmen kann. Dabei gilt es, die Spitzfindigkeiten des Miet- und Verfahrensrechts zu beachten.

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Schadensersatz gegen den Architekten kann nicht nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten berechnet werden (BGH, Urteil v 05.07.2018, VII ZR 35/16)

Zunächst etwas überraschend weist der BGH in seiner Entscheidung vom 05.07.2018 darauf hin, dass der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten, der für die Errichtung eines mangelhaften Bauwerks haftet, nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen werden kann.

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Aktuelles aus der Rechtsprechung: Ein Gerüstbauer ist kein „Unternehmer eines Bauwerks“

Bei einem Bauwerk handelt es sich um eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache. Dabei muss die Sache mit dem Erdboden unmittelbar oder mittelbar über ein Gebäude fest verbunden sein.

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Aus dem Wohnungsraummietrecht: Die Kriterien für die Verlängerung einer Räumungsfrist

Hat die Klage eines Vermieters auf Räumung von Wohnraum Erfolg, kann das Gericht nach § 721 Abs. 1 S. 1 ZPO auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter als Schuldner des Räumungsanspruchs eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren. Steht die Räumungsfrist vor ihrem Ablauf und hat der Mieter noch keine andere Bleibe gefunden, kann das Gericht auf einen entsprechenden Antrag hin die Räumungsfrist verlängern.

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Aus dem WEG Recht und aus dem privaten Baurecht: Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erstverwalter des Bauträgers möglich

Es bleibt dabei: Ein vom Bauträger eingesetzter Erstverwalter kann keine wirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentums erklären.

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Aus dem WEG-Recht: Wohnungseigentümer haben auch mit naheliegenden, mit der Bezeichnung in der Einladung eng verbundenen Beschlüssen zu rechnen

Nach § 23 Abs. 2 WEG ist zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich, dass der Gegenstand (über den beschlossen wird) bei der Einberufungsberufung bezeichnet ist.

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Aus dem Maklerrecht: Provisionsanspruch trotz unvollständiger Maklerleistung

Die vom Nachweismakler zu erbringende Leistung besteht in dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Gemeint ist damit eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden, durch die dieser in die Lage versetzt wird, Verhandlungen mit der anderen Partei des Hauptvertrages aufzunehmen.

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Aktuelles aus der Kanzlei: Döner-Laden muss Öffnungszeiten reduzieren

Ein in der Augsburger Innenstadt ansässiger Dönerâ€"Laden, hat vor knapp zwei Jahren seine Öffnungszeiten mit Genehmigung der Stadt Augsburg bis 5:00 Uhr in der Früh erweitert. Doch das nächtliche Treiben führte zu zahlreichen Lärmbelästigungen in der unmittelbar angrenzenden Nachbarschaft.

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Aktuelles aus der Rechtsprechung: Grundsatzurteil des BGH â€" Schadensersatz ist nicht mehr nach den fiktiven Mangelbeseitigungskosten zu berechnen!

Dem Auftraggeber, der einen Mangel nicht beseitigen lässt, steht zukünftig kein Schadensersatzanspruch statt der Leistung in Höhe der gutachterlich festgestellten, fiktiven Mangelbeseitigungskosten zu!

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BGB oder VOB/B â€" Was ist seit dem 01.01.2018 zu beachten?

Die Baurechtsnovelle zum 01.01.2018 hat zu einer gänzlich unterschiedlichen Regelungssystematik zwischen dem neuen BGBâ€"Bauvertragsrecht und der VOB/B geführt. In der Praxis führt dies zu einer nicht unerheblichen Rechtsunsicherheit.

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Aus dem Maklerrecht: Die stillschweigende Provisionsabrede

Zwischen Makler und Auftraggeber kann es auch durch schlüssiges Verhalten zu einer sog. stillschweigenden Provisionsabrede kommen. Hierfür ist erforderlich, dass der Makler eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er Makler des Kaufinteressenten sein will.

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Aus dem Bauvertragsrecht: Erstattungsfähige Nachtragsbearbeitung beim VOB/B-Vertrag

Vor allem bei größeren Bauvorhaben kann der Aufwand, den das bauausführende Unternehmen im Rahmen der Nachtragsbearbeitung zu leisten hat (sog. Nachtragsbearbeitungskosten), erheblich sein.

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Aus dem Bauvertragsrecht: Der Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung ist auch vor der Abnahme vom Auftraggeber zu beweisen

Ein Werk ist nach dem subjektiven Fehlerbegriff mangelhaft, wenn die Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit (sog. Beschaffenheitsvereinbarung) negativ abweicht.

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Aus dem Architektenrecht: Der Architekt haftet auch neben einem Sonderfachmann

Der Bundesgerichtshof bestätigte im Rahmen einer zurückgewiesenen Nichtzulassungs-beschwerde ein Judikat des OLG Frankfurt aus dem Jahr 2015.

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Aus dem Architektenrecht: Die fehlende Schriftform der Honorarvereinbarung - ein Dauerbrenner

Eine schriftliche Honorarvereinbarung im Sinne des § 7 Abs. 1 HOAI 2009 setzt eine den Urkundentext abschließende, wirksame Unterschrift gem. § 126 BGB beider Vertragsparteien voraus.

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Aus dem privaten Baurecht: Das erforderliche Spezialwissen des planenden Bauunternehmers

Übernimmt ein Bauunternehmer Planungsverantwortung, ist er dazu verpflichtet, die Leistungsvorgaben des Auftraggebers, alle behördlichen Vorgaben und die Vorgewerke bzw. bauseitigen Umstände auf die Funktionstauglichkeit des von ihm vertraglich übernommenen Gewerks zu überprüfen.

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Aus dem Maklerrecht: Die Reservierungsgebühr des Maklers

Makler können in Reservierungsverträgen eine Reservierungsgebühr vereinbaren ohne Gefahr zu laufen, dass eine solche Klausel einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle zum Opfer fällt.

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Aus dem WEG-Recht: Die Nichtigkeit des Verwaltervertrags wegen vieler unwirksamer Klauseln

Ein Beschluss über den Abschluss eines Verwaltervertrags ist insgesamt ungültig, wenn der Vertrags zahlreiche Klauseln enthält, die wesentliche unwirksame Vertragsteile betreffen.

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Keine „Rundum-Untersuchung“ im Rahmen von § 377 HGB erforderlich

Die Untersuchungsobliegenheit des Käufers nach § 377 HGB bemisst sich danach, was unter Berücksichtigung aller Umstände nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.

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Aus dem Architektenrecht: Neues Bauvertragsrecht betrifft auch Architekten- und Ingenieurverträge

Am 09.03.2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes (BauVG) verabschiedet. Nachdem der Bundesrat am 31.03.2017 auf einen Einspruch gegen das Gesetz verzichtet hat, ist das Gesetz am 01.01.2018 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge.

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Aus dem privaten Baurecht: Abrissunternehmen fällt nicht unter den „Bauwerksbegriff“

Dies entschied zumindest das OLG Köln in seinem Beschluss vom 02.03.2017, Az. 19 W11/17 (= IBR 2018, 2216).

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Neues Bauvertragsrecht: Architekten â€" und Ingenieurvertrag zukünftig als eigener Vertragstypus

Nachdem die rechtlichen Rahmenbedingungen des Architekten â€" und Ingenieurvertrages bisher ausschließlich durch die Rechtsprechung vorgegeben waren, erhält dieser Vertragstyp im neuen Bauvertragsrecht erstmals eine gesetzliche Grundlage im BGB.

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Grundsatzentscheidung zum Maklerrecht: Vorsicht bei Immobilienanzeigen!

In seinen Grundsatzentscheidungen vom 05.10.2017 hat der BGH entschieden, dass ein Immobilienmakler verpflichtet ist, notwendige Angaben zum Energieverbrauch in eine Immobilienanzeige mit aufzunehmen.

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Entsorgung von Styropor wird einfacher

Am 07.07.2017 stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zu, durch welche die Entsorgung von Styropordämmplatten wieder einfacher und preisgünstiger wird.

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Zur Vertretungsmacht eines Bürgermeisters: BGH VII ZR 49/16

Die organschaftliche Vertretungsmacht des 1. Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist laut einem Urteil des BGH vom 01.06.2017 allumfassend und unbeschränkt.

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Der wiederkehrende Straßenbaubeitrag - WKB - Ausweg oder Sackgasse?

Mit der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Regelung des Art. 5 b KAG ist in Bayern die Möglichkeit geschaffen worden, anstelle der Erhebung einmaliger Beiträge für den jährlichen Investitionsaufwand zur Erneuerung und Verbesserung von Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge (WKB) auf die beitragspflichtigen Grundstücke zu verteilen.

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Keine Mängelrechte vor Abnahme!

Die lange Zeit umstrittene Frage, ob der Besteller die Mängelrechte nach § 634 BGB vor oder erst nach der Abnahme geltend machen kann, hat der BGH nunmehr in gleich drei aufeinanderfolgenden Urteilen entschieden.

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Das neue Bauvertragsrecht kommt!

Das vom Bundestag bereits am 09.03.2017 verabschiedete Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung hat nun auch die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat hat am 31.03.2017 das ihm vorgelegte Gesetz gebilligt, welches vor allem den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll.

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Keine Vergemeinschaftung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Beschluss der WEG

Nach einer jüngsten Entscheidung des Landgericht München (Urteil vom 07.04.2016, Az. 36 S 17586/15 WEG) hat eine WEG keine Ausübungsbefugnis für einen Beschluss über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums.

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Reichweite der „Symptom-Rechtsprechung“

Wie weit die sog. Symptom-Rechtsprechung des BGH im Einzelfall reichen kann, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des OLG Naumburg vom 05.08.2016 (Az.: 7 U 17/16).

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Aus der Kanzlei: Schutz für Anwohner beim Umbau des Hauptbahnhofes in Augsburg durchgesetzt

Ab Mitte September 2016 brachten die Arbeiten im Zusammenhang mit der Untertunnelung des Augsburger Hauptbahnhofs die Nachbarn im Rosenauviertel um den Schlaf.

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Aus der Gesetzgebung: Neues Bauvertragsrecht

Auch das Jahr 2017 wartet aus rechtlicher Sicht mit neuen Herausforderungen. So liegt dem Gesetzgeber derzeit ein Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung vor.

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BGH bekräftigt Symptom-Rechtsprechung

Mit Urteil vom 24.08.2016 hat der BGH nochmals klarstellend bekräftigt, dass es ausreichend ist, wenn der Auftraggeber lediglich die mit einem Mangel einhergehenden Symptome bezeichnet.

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Nachzahlung der rückständigen Miete innerhalb der Schonfrist führt bei einer ordentlichen Kündigung nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung

Der BGH weist in seinem Urteil vom 20.07.2016 nochmals ausdrücklich darauf hin, dass dem Mieter ein Nachholrecht zur Zahlung der rückständigen Miete nicht zusteht, wenn der Vermieter neben einer fristlosen Kündigung hilfsweise auch eine ordentliche Kündigung erklärt hat.

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Verbraucher aufgepasst! BGH erweitert im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung des § 476 BGB den Anwendungsbereich der Beweislastumkehrregelung in zweifacher Hinsicht zu Gunsten des Verbrauchers

Mit Urteil vom 12.10.2016 hat der BGH entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung nunmehr festgestellt, dass die Vermutungsregelung in § 476 BGB bereits dann eingreife, wenn der Verkäufer nachweisen könne, dass innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang ein Mangel am Kaufobjekt aufgetreten ist, der â€" unterstellt vom Verkäufer zu vertreten â€" eine Haftung des Verkäufers begründen würde.

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Neuigkeiten: Wir begrüßen unsere neue Mitarbeiterin, Frau Christina Kiefer

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Frau Christina Kiefer seit 1.6.2016 unser Kanzleiteam als Rechtsanwaltsfachangestellte verstärkt.

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BGH ändert Rechtsprechung zur Verjährung von Mängelansprüchen bei Auf-Dach-Photovoltaikanlagen

Etwas überraschend hat der für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr entschieden, dass eine Photovoltaikanlage, die auf dem Dach einer Tennishalle nachträglich aufgebracht worden ist und mit dem Dach der Halle fest verbunden ist, als „Bauwerk“ zu qualifizieren ist und demnach die verlängerte Verjährungsfrist von 5 Jahren gemäß Â§ 634 Abs. 1 Nr. 2 BGB Anwendung findet.

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Café im Wohngebiet muss Einschränkungen hinnehmen

Die Eigentümerin eines in einem Allgemeinen Wohngebiet gelegenen Wohnhauses mit großem Gartengrundstück erhielt vom zuständigen Landratsamt die Genehmigung zur Nutzungsänderung. Danach sollte es ihr gestattet sein, in dem Gebäude ein Tagescafé zu betreiben. Dafür durfte sie auch die Terrasse und den Garten nutzen, wobei die täglichen Öffnungszeiten von 9:00 Uhr bis 22:00 Uhr festgesetzt waren.

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Gestattungswiderruf einer Grundstücks-Inanspruchnahme trotz jahrelanger Duldung

Auch eine jahrzehntelange Duldung der Inanspruchnahme eines Grundstücks - etwa zur Abwasser Entsorgung - ist widerruflich.

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Einwendungsfrist aus § 556 Abs. 3 S. 5 BGB auch für in der Betriebskostenabrechnung zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen anwendbar

Gemäß Â§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB hat der Mieter Einwendungen gegen die seitens des Vermieters erfolgte Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.

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Anforderungen an die Darstellung des neu errechneten Einheitspreises bei einer Preisanpassung nach § 2 Abs. 5 VOB/B

Zunächst ist zu beachten, dass § 2 Abs. 5 VOB/B allein keine taugliche Rechtsgrundlage eines geänderten oder zusätzlichen Vergütungsanspruchs ist.

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Das seit dem 13.06.2014 geltende neue Widerrufsrecht und seine möglichen Auswirkungen auf Werkunternehmer

Zunächst sei klarstellend darauf hingewiesen, dass sämtliche Neuerungen im Widerrufsrecht grundsätzlich nur für diejenigen Verträge Anwendung finden, die nach dem 13.6.2014 abgeschlossen wurden.

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BGH Urteil vom 05.11.2015, Az.: VII ZR 144/14

Mit Urteil vom 05.11.2015 hat der BGH nunmehr entschieden, dass der Besteller dem Vergütungsanspruch des Unternehmers auch dann noch ein Leistungsverweigerungsrecht entgegen halten kann, wenn die Mängelansprüche des Bestellers eigentlich schon verjährt sind und der Mangel auch bereits schon vor Ablauf der Gewährleistungsfrist in Erscheinung getreten ist und daher auch schon vor Eintritt der Verjährung der Gewährleistungsfrist hätte geltend gemacht werden können.


Aktuelles aus unserer Kanzleitätigkeit: Zulässigkeit der Bebauung eines Grundstücks am Ortsrand

Nahezu 10 Jahre dauerte ein Verfahren, in dem unsere Kanzlei einen Bauherrn vertrat, der ein am Ortsrand gelegenes Grundstück mit einem Wohnhaus bebauen wollte.

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